Ingeborg und Herbert Strassheimer Stiftung erhält PR-Konzept und Stiftungslogo vom PR-Berater
Mit einem Gründungskapital von rund 2.200.000 Mio. Euro ist die Ingeborg und Herbert Strassheimer-Stiftung eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Mit dem Wunsch auf Optimierung ihrer Öffentlichkeitsarbeit beauftragte der Stiftungsvorstand im Februar 2017 den PR und Medienberater Dirk Rabis mit der Entwicklung und Umsetzung einer neuen PR-Strategie. Das PR-Mandat umfasste die Erstellung eines bisher nicht vorhandenen, exklusiven Logos verbunden mit einer neuen Internetpräsenz sowie Printmedien zur verstärkten Bekanntmachung der Stiftung.
Über die Stiftung für Kinder
die durch ihre finanziellen Mittel benachteiligten oder behinderten Kindern (und natürlich deren Eltern) im Alltag hilft.
Mit einem großen Herz und einer soliden Kapitaldecke verfolgt die Strassheimer Stiftung ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke mit dem Ziel, behinderten und benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu helfen z. B. in Form von der Anschaffung behindertengerechter Hilfsmittel oder von speziellen Therapie-Angeboten.
Ein Logo? Na logo…
Wie könnte ein Logo für eine Kinder-Stiftung aussehen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Team um PR-Berater Dirk Rabis als der Stiftungsvorstand der Ingeborg und Herbert Strassheimer Stiftung ihr PR-Mandat an Dirk Rabis übergab. Das Logo sollte zudem die Grundlage für weitere Applikationen und Derivate bieten und sich später in Printmedien sowie einer neuen Homepage wiederfinden.
Auf Basis frei skalierbarer Vektoren wurden so insgesamt 13 alternative, exklusive Logos entwickelt und vorgestellt. Der Gewinner…
LOGO-Briefing vom PR-Berater:
Das auf Vektoren basierende Logo soll bei Kindern und Jugendlichen „mit Behinderung“ farbenfroh Freude, Bewegung und ein herzliches, behütetes Miteinander vermitteln und den Namen der Stiftung führen. Es muss auf allen künftigen Medien und Produkten zum Einsatz kommen können (wie z.B. im Internet, in Printmedien, Videos, auf Maskottchen, etc.). Das Logo muss weiterhin exklusiv, zeitlich und räumlich unbegrenzt genutzt sowie bei Bedarf als weltweite Wort- Bildmarke eingetragen werden können.
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