Von der Idee bis zur Anmeldung einer geschützten Marke beim DPMA oder EUIPO

Die Anmeldung einer fundierten, geschützten Marke beim DPMA (Deutsches Patent und Markenamt) oder EUIPO ist der finale Schritt nach einer Reihe von zuvor erbrachten Recherchen und Prüfungen im Rahmen einer nachhaltigen PR- und Markenstrategie. Zielführend ist hier die professionelle Kommunikation und Abstimmung der gewünschten Markeninhalte mit PR- und Marketingabteilungen, Patentanwälten, Behörden und Ämtern.

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist z.B. ein Logo, ein Name oder eine Kombination aus diesen und weiteren Elementen (Wort-, Bildmarke) das für ein Unternehmen, eine Dienstleistung, Waren oder Produkte steht.

Das Marken-Design als erster Schritt

Das Markendesign transportiert und visualisiert ein Unternehmen, Qualität, einen gehobenen Stellenwert im Markt und somit ein Alleinstellungsmerkmal. In enger Zusammenarbeit mit PR und Marketing – und natürlich erfahrenen Patent-, Markenanwälten – stimmt DER PR BERATER Dirk Rabis das gewünschte Erscheinungsbild mit relevanten Faktoren einer Marke ab und schlägt dem Mandanten (Eigentümer der künftigen Marke) vorab verschiedene Varianten für ein professionelles Markendesign vor.

Logo-Design für eine Marke

Eine Marke sichert ihnen monopolistisches Recht

Eine eingetragene Marke stellt ein monopolistisches Recht dar. Das Ziel einer Marke ist, diese national, EU weit oder weltweit geschützt zu wissen. So ist es wichtig, bereits vor der Anmeldung einer Marke, schützenswerte Eigenschaften in passenden Klassen zu definieren. Der erhalt eines anerkannten Markenschutzes durch das DPMA oder EUIPO ist wohl die wichtigste Eigenschaft einer Marke, denn sie visualisiert Alleinstellungsmerkmale.

Nutzung einer Marke

Die Nutzung und Verwendung einer Marke bietet dem Markeninhaber (Eigentümer) viele Möglichkeiten. Ob Lizenzierung, Verpachtung oder Verkauf… Der Markeninhaber hat das Recht die Einhaltung seiner Markenrechte prüfen und verfolgen zu lassen. Dies je nach eingetragenem Wirkungsradius (national oder international).

Nationale Markenanmeldung Deutschland:

Die Kosten einer Anmeldung beim DPMA betragen 300,- Euro bei 3 Waren- und Dienstleistungsklassen. Das PR-BERATER Honorar (inkl. anteiliger Kosten für die gesamte, abstimmende Kommunikation mit sowie die kompetente Abwicklung durch einen erfahrenen Patentanwalt) wird i.d.R mit einem Pauschalhonorar vergütet und versteht sich pro Anmeldung. Jede weitere Klasse kostet 100,- Euro zusätzlich an Amtsgebühren und einem zusätzlichen PR-/ Anwaltshonorar.

Unionsmarkenanmeldung (EU):

Die Anmeldung einer europäischen Marke beim EUIPO erstreckt sich automatisch und gleichzeitig auf alle (noch) 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern).

 

Die Kosten einer Anmeldung beim EUIPO

betragen 850,- Euro bei einer Waren- und Dienstleistungsklasse, 50,- Euro für die zweite Klasse und 150,- Euro für jede weitere Klasse.

Das zusätzliche PR-Berater Honorar (inkl. der gesamten Kommunikation mit einem erfahrenen Patentanwalt und dessen Abwicklung) wird i.d.R. in einem Pauschalhonorar festgelegt. Es beinhaltet bereits bis zu 3 Waren- und Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse fallen 150 Euro an.

Wie viele Klassen für einen optimalen Schutzumfang benötigt werden, kann erst nach Kenntnis aller Details eingeschätzt werden. Mit etwas Glück kommt man mit drei Klassen aus.

Das Pauschalhonorar umfasst

  • die fachliche Ausarbeitung und Kommunikation der Markeninhalte (vorab und unternehmensintern);
  • eine ausführliche Beratung im Konsortium mit einem erfahrenen Patent-, Markenanwalt;
  • eine erweiterte Identitätsrecherche nach potentiellen Kollisionsmarken;
  • die Ausarbeitung der Anmeldung, einschließlich des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen;
  • die Übernahme der Vertretung vor dem jeweiligen Amt sowie
  • den kompletten Schriftverkehr mit dem jeweiligen Amt bis zur Eintragung (oder gegebenenfalls Zurückweisung) der Marke.

Es fallen keine zusätzlichen Kosten für Weiterleitungen, Kommentierungen oder Bearbeitungen von amtlichen Mitteilungen oder Bescheiden an.

Führt die erweiterte Identitätsrecherche zu Ergebnissen, die eine Markenanmeldung nicht sinnvoll erscheinen lassen, so reduziert sich das Pauschalhonorar.

Wir möchten eine Marke definieren, erstellen und sicher anmelden

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